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Entnahmefenster – Pro und Contra
Hamburg hat mit seinem Fischereigesetz vorgelegt und als erstes Bundesland die rechtliche Grundlage für das sog. Entnahmefenster gelegt. Einige Fischarten dürfen nur noch entnommen werden, wenn sie nicht nur das Mindestmaß erreichen, sondern auch das neue Höchstmaß nicht überschreiten. Was spricht dafür, was dagegen?